Das iSFF ist umgezogen! Nicht nur beziehen wir gerade unsere neuen Räume in der Turmstraße 75 (Berlin-Moabit), auch haben wir eine neue Homepage mit einem neuen Logo. Aktuelle Infos finden sich ab jetzt hier: www.berlin.de/vhsmitte-isff

In Anlehnung an das Hygienekonzept der VHS Berlin Mitte Stand vom 01.12.20

 

Allgemeine Regeln

  • Teilnehmenden und Dozent*innen wird dringend empfohlen, bei nicht abgeklärten Symptomen, die mit SARS-CoV-2 in Verbindung stehen könnten, wie z.B. eine Atemwegserkrankung, Fieber oder Geschmacks-/Geruchsverlust, nicht am Unterricht teilzunehmen bzw. nicht zu unterrichten. Die Mitarbeiter*innen des iSFF an der VHS Berlin Mitte sind berechtigt, Dozent*innen mit Symptomen einer Atemwegserkrankung das weitere Unterrichten zu untersagen sowie Teilnehmende mit solchen Symptomen von der weiteren Teilnahme am Unterricht auszuschließen.
  • Kursleitende und Teilnehmende sollten in o.g. Fall zur Abklärung der Symptome ihren Arzt oder ihre Ärztin kontaktieren.
  • Der Aufenthalt in der Etage ist auf den notwendigen Zeitraum zu beschränken. Die Etage ist unmittelbar vor Lehrgangs/Workshopbeginn zu betreten. Nach Ende des Unterrichts sollen Teilnehmer*innen und Dozent*innen die Etage zügig verlassen, nicht verweilen.

Persönliche Hygieneregeln

  • Abstand halten:
    • mindestens 1,5m während des Unterrichts und in der gesamten Etage, einschließlich der Sanitäranlagen.
    • Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln
    • Ansprachen Auge-in-Auge/mit geringem Abstand vermeiden
    • Möglichst bei jedem Kurstermin denselben Sitzplatz bzw. Stehplatz einnehmen, damit etwaige Kontakte besser nachverfolgt werden können. Dozent*innen und Teilnehmende sollten auf Nachfrage des Gesundheitsamtes Auskunft darüber geben können, wer sich wo genau aufgehalten hat.
    • Die Abstandsregeln gelten auch für die Pausen.
  • Händehygiene:
    • mit Flüssigseife und Einmalhandtüchern (werden in den Sanitärräumen vorgehalten).
    • Spender zur Händedesinfektion in den Eingangsbereichen nutzen.
    • Desinfektionsmittel zur Flächen-/Handdesinfektion werden in den Unterrichtsräumen zur Verfügung gestellt.
  • Die Maskenpflicht gilt für alle Teilnehmenden und Dozent*innen auch während des Unterrichts (gemäß Infektionsschutzverordnung vom 26.11.2020, § 4 Abs. 1 Nr. 8). Ein sogenanntes Face Shield oder Gesichtsvisier bietet keinen ausreichenden Schutz und ist somit nicht erlaubt.
  • In allen Verkehrsflächen der Etage ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das gilt für Besucher*innen, Teilnehmer*innen, Dozent*innen und Mitarbeiter*innen. In den Unterrichtsräumen kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden. Teilnehmer*innen und Dozent*innen werden vorab auf die Maskenpflicht hingewiesen. Mund-Nasen-Bedeckungen richtig handhaben, sonst Erhöhung des Ansteckungsrisikos.
  • Unter Maskenpflicht/Mund-Nasen-Bedeckung wird die Abdeckung von Mund- und Nasenbereich mit einer medizinisch korrekten Maske (in Spezialfällen FFP2-Masken) oder einer Stoff- oder Papiermaske verstanden, die verhindert, dass es zu einer Tröpfcheninfektion kommt. Schals, Halstücher o.ä. sind nicht ausreichend.
  • Die Husten- und Niesetikette einhalten: Husten und Niesen in die Armbeuge.
  • Mit den Händen nicht in das Gesicht fassen (v.a. keine Schleimhäute berühren).
  • Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen (Ellbogen etc. nutzen).
  • Kein Verzehr von Lebensmitteln in den Fluren und anderen Verkehrsbereichen.

Gebäude- und Raumhygiene

  • Abstandsmarkierungen in Eingangs-und Wartebereichen, ggf. auch in Sanitärbereichen.
  • Zutritts-und Nutzungsbeschränkungen:
    • Zutritt zu kleinen Räumen oder engen Verkehrsflächen immer nur einer Person gewähren. Dies gilt ausdrücklich auch für Sanitärräume.
    • Aufenthalts-/Sozialräume werden geschlossen.
  • Tische/Bestuhlung in Unterrichtsräumen:
    • mindestens 1,5 Meter Abstand zwischen allen Plätzen
    • Einzeltische
    • frontale Sitzordnung
  • Öffnung der Unterrichtsräume rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn (Vermeidung von Ansammlungen vor den Räumen).
  • Alle Räume (Unterrichtsräume, Flure, Büros) alle 30 Minuten für mindestens 5 Minuten gründlich lüften (stoßlüften und querlüften mit geöffneten Türen und Fenstern). Räume ohne Möglichkeit zum gründlichen Lüften sind für den Unterricht nicht geeignet.
  • Jacken und Mäntel sind von Teilnehmer*innen an ihrem Sitzplatz zu halten. Damit soll der Kontakt der Kleidung mehrerer Personen vermieden werden. Türen, wenn möglich permanent offenhalten, insbesondere während des Unterrichts.
  • Die Reinigung der Einrichtung durch die Reinigungskräfte muss täglich erfolgen. Die Reinigungspläne für die Unterhaltreinigung wurden ggf. pandemiegerecht aktualisiert. Folgende Areale sind besonders gründlich zu reinigen oder zu desinfizieren:
    • Sanitärräume (2x täglich)
    • Türklinken und Griffe (z.B. Schubladen-und Fenstergriffe) sowie Umgriffeder Türen
    • Tische, Stühle
    • Handläufe
    • Lichtschalter
  • Tische, ggf. Stuhlarmlehnen sowie Türklinken in den Unterrichtsräumen sind vor und/oder nach jedem Unterricht zu reinigen. Sofern das nicht durch Reinigungskräfte erfolgen kann, stellt das iSFF an der VHS Berlin Mitte den Dozent*innen und Teilnehmer*innen die benötigten Reinigungs-/Desinfektionsmittel zur Verfügung.
  • Für Computertastaturen und –Mäuse sowie andere von mehreren Personen genutzte Unterrichtsmittel sind geeignete Reinigungs-/Desinfektionszyklen einzuführen.

Angebots- und Personalplanung

  • In den Raumnutzungskonzepten ist für jeden Raum die maximale Belegungszahl, abhängig von der Raumgröße und der Nutzungsart, pandemiegerecht neu zu definieren.
  • Unterrichtsbeginn und –ende sowie Pausen nach Möglichkeit mit zeitlicher Staffelung (zeitversetzt) planen, um Personenansammlungen in Fluren und in den Räumen zu vermeiden. Pufferzeiten zwischen den Unterrichtsstunden vorsehen, um ausreichend lüften zu können.

Unterrichtsgestaltung

  • Die Anwesenheit der Teilnehmer*innen in den Anwesenheitslisten korrekt dokumentieren, um ggf. Infektionsketten nachverfolgen zu können.
  • Die Stellpläne berücksichtigen die Abstandsregeln und dürfen nicht verändert werden.
  • Kontaktlose Umgangs- und Sozialformen. Auf jeglichen Körperkontakt (wie Händeschütteln oder etwa bei Hilfestellungen/Korrekturen im Unterricht) ist zu verzichten.
  • Partnerarbeit nur unter 15 Minuten am Stück mit Mund-Nasen-Schutz und unter Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 m.
  • Partner- und Kleingruppenarbeit nur unter Einhaltung der Abstandsregel.
  • Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch im Kurs, falls im Kursablauf möglich, dabei auf den richtigen Umgang mit Masken achten.
  • Gemeinsame Nutzung und Austausch von Arbeits- und Unterrichtsmitteln, Filmequipment, Werkzeugen, Maschinen, Hilfsmitteln und Materialien vermeiden. Wenn sich eine gemeinsame Nutzung nicht vermeiden lässt, sind möglichst Einmalhandschuhe zu tragen.
  • Durchmischung mit anderen Gruppen (z. B. in den Pausen) dringend vermeiden.