Das iSFF ist umgezogen! Nicht nur beziehen wir gerade unsere neuen Räume in der Turmstraße 75 (Berlin-Moabit), auch haben wir eine neue Homepage mit einem neuen Logo. Aktuelle Infos finden sich ab jetzt hier: www.berlin.de/vhsmitte-isff

In Anlehnung an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Berliner Volkshochschulen gelten folgende Geschäftsbedingungen des Instituts für Schauspiel, Film- Fernsehberufe (iSFF) an der VHS Berlin Mitte.

1. Vertrag

(1) Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und ihrer Annahme durch das iSFF zustande. Wird bei schriftlicher und fernmündlicher Anmeldung bzw. Anmeldung per E-Mail die Annahme vom iSFF nicht ausdrücklich erklärt, kommt der Vertrag mit der Aushändigung der Anmeldebestätigung zustande. Nachträgliche Änderungen, insbesondere das nachträgliche Geltend machen von Ermäßigungstatbeständen, kommen nicht in Betracht. Zum Beleg und als Quittung erhalten die Teilnehmenden bei der Anmeldung zu einer Veranstaltung (mit Ausnahme der Anmeldung zu Eignungsfeststellungen oder Präsentationen der iSFF Lehrgänge) eine Anmeldebestätigung. Die Anmeldebestätigung ist nicht übertragbar.

(2) Für Lehrgänge, die länger als 10 Werktage dauern wird ein detaillierter Unterrichtsvertrag geschlossen.

(3) Die Verträge werden unter der Bedingung geschlossen, dass die jeweilige Mindestteilnehmerzahl erreicht wird.

2. Leistungsumfang und Teilnahmevoraussetzung

Der Umfang der Leistungen des iSFF (Ort, Zeit, Dauer, Kursthema, Bildungsziel) ergibt sich aus der Beschreibung der im Internet veröffentlichten Fassung des Programms. Das iSFF kann die Teilnahme an einer Veranstaltung von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen. Über die erforderlichen Voraussetzungen informiert das im Internet veröffentlichte Programm.

3. Entgelte

(1) Die Gesamtkosten für jede Veranstaltung (für Vollzahlende und für Teilnehmende mit Anspruch auf Entgeltermäßigung) werden auf der Webseite des iSFF ausgewiesen.

(2) Der Anspruch auf Entgeltermäßigung ist bei der Anmeldung durch Vorlage des erforderlichen gültigen Nachweises zu belegen. Eine nachträgliche Ermäßigung gebuchter Lehrveranstaltungen ist nicht möglich. Für bereits ermäßigte Veranstaltungen wird keine weitere individuelle Ermäßigung gewährt

4. Zahlungsmodalitäten

(1) Die Anmeldung verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Zahlung der im Programm ausgewiesenen Kosten vor Beginn der Veranstaltung beim iSFF.

(2) Bei der Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren (z.Zt. nur für deutsche Kreditinstitute möglich) oder bei Buchung mit SEPA-Lastschriftmandat wird das Entgelt in der Regel 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn abgebucht.

(3) Kann eine Lastschrift wegen fehlerhafter Angaben der/des Teilnehmenden, mangelnder Kontendeckung oder wegen einer entgegenstehenden Anweisung der/des Teilnehmenden an ihre bzw. seine Bank nicht eingelöst werden, so hat die/der Teilnehmende die entstehenden Kosten zu tragen. Das iSFF kann in einem solchen Fall den Vertrag kündigen und den Kursplatz neu vergeben.

(4) Zahlung per Überweisung ist nur in Ausnahmefällen nach Absprache mit dem iSFF möglich.

(5) Eine nachträgliche Rechnungsstellung auf den Namen Dritter ist nicht möglich.

(6) In besonders begründeten Einzelfällen kann Ratenzahlung vereinbart werden.

(7) Für Teilnehmende an Maßnahmen, die durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden, gilt die im Unterrichtsvertrag getroffene Regelung.

5. Teilnahmebescheinigung

Bei regelmäßig erfolgter Teilnahme an einer Lehrveranstaltung (mindestens 70%) erstellt das iSFF auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung. Die erste Ausfertigung innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Veranstaltung ist unentgeltlich.

6. Organisatorische Änderungen

(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von der oder dem im Programm angekündigten Kursleitenden geleitet wird.

(2) Wird eine Veranstaltung aufgrund einer zu geringen Zahl von Anmeldungen nicht durchgeführt, erhalten die Teilnehmenden das bereits entrichtete Entgelt zurück.

(3) Können Teile von Veranstaltungen nicht in der ursprünglich vorgesehenen Form durchgeführt werden (z.B. wegen Verhinderung der Kursleitung oder Schließung von Veranstaltungsräumen), bietet das iSFF den Teilnehmenden insbesondere durch Nachholen ausgefallener Veranstaltungsteile gleichwertigen Ersatz. Kann ein gleichwertiger Ersatz nicht angeboten werden, oder können Teilnehmende von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch machen, werden die Entgelte für nicht in Anspruch genommene Leistungen zurückgezahlt.

(4) Schadenersatzleistungen in Geld sind – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – der Höhe nach auf das Entgelt für den laufenden Unterrichtsabschnitt begrenzt.

7. Haftungsausschluss

(1) Für Unfälle und sonstige Schädigungen der Teilnehmenden bzw. Diebstähle oder Schädigungen ihrer Sachen während der Lehrveranstaltung haftet das Land Berlin nur bei ihm zuzurechnendem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Für Unfälle und sonstige Schädigungen während des Hin- bzw. Rückweges zu bzw. von den Veranstaltungen übernimmt das Land Berlin keine Haftung.

(3) Für Teilnehmende von Maßnahmen, die durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden, gelten abweichend die Bestimmungen der Unfallkasse Berlin.

8. Pflichten der Teilnehmenden

(1) Bei jeder Teilnahme an einer Lehrveranstaltung des iSFF ist zu jedem Unterrichtstermin eine personifizierte Eintragung in eine entsprechende Anwesenheitsdokumentation erforderlich.

(2) Auf Verlangen ist die Anmeldebestätigung vorzuzeigen. Ist dies nicht möglich, kann die Teilnehmende oder der Teilnehmende von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn die Teilnahmeberechtigung nicht auf andere Weise nachgewiesen werden kann.

(3) Die oder der Teilnehmende ist verpflichtet, die von ihr/ihm benutzten Geräte, Einrichtungen und Veranstaltungsräume des iSFF sorgsam zu behandeln sowie die Hausordnung und die Brandschutzordnung der Gebäude, in denen die Veranstaltungen stattfinden, sowie das bestehende Rauchverbot zu beachten.

9. Rücktritt und Kündigung durch das iSFF an der VHS Berlin Mitte

(1) Das iSFF kann vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die das iSFF nicht zu vertreten hat (z.B. wegen Verhinderung der Kursleitung oder Schließung von Veranstaltungsräumen), ganz oder teilweise nicht stattfinden kann.

(2) Wird eine Veranstaltung nicht durchgeführt, erhalten die Teilnehmenden das bereits entrichtete Entgelt zurück.

(3) Wird eine Veranstaltung nur teilweise durchgeführt, werden die Entgelte für nicht in Anspruch genommene Leistungen zurückgezahlt. Eine Rückerstattung der Verwaltungskostenpauschale sowie von Auslagen für in Anspruch genommene Verbrauchsmaterialien ist ausgeschlossen. In Fällen, in denen eine Berechnung der erbrachten Teilleistung unzumutbar wäre (insbesondere, wenn die erbrachte Teilleistung für die Teilnehmenden ohne Wert ist), erhalten die Teilnehmenden das entrichtete Entgelt zurück.

(4) Das iSFF kann den Vertrag während eines Unterrichtsabschnittes aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in den in Absatz 1 beschriebenen sowie in folgenden Fällen vor:

a) bei nicht erfolgter Zahlung des Entgeltes bzw. bei nicht rechtzeitiger Zahlung vereinbarter Raten,

b) bei gemeinschaftswidrigem Verhalten,

c) bei beachtlichen Verstößen gegen die Hausordnung.

(5) Für Teilnehmende geförderter Lehrgänge mit Bildungsgutschein gilt die im Unterrichtsvertrag getroffene Regelung.

10. Kündigung und Widerruf durch die Teilnehmenden

(1) Unabhängig von dem unten aufgeführten gesetzlichen Widerrufsrecht kann der Vertrag von den Teilnehmenden nur schriftlich, per E-Mail oder per FAX beim iSFF gekündigt werden.

(2) Eine telefonische Mitteilung, die Abmeldung bei der Kursleitenden oder dem Kursleitenden oder das Fernbleiben vom Kurs gelten nicht als Kündigung.

(3) Die Kündigung wird vom iSFF schriftlich bestätigt. Kündigungen per E-Mail können per E-Mail bestätigt werden.

(4) Bei einer Kündigung bis 11 Werktage vor Veranstaltungsbeginn wird das Entgelt unter Einbehaltung einer Pauschale von 6€ rückerstattet. Bei einer späteren Stornierung (ab dem 10. Werktag vor Kursbeginn) oder Nichtteilnahme ohne fristgemäße Absage werden die Kursgebühren in vollem Umfang fällig.

(5) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat die Teilnehmende oder der Teilnehmende das iSFF auf den Mangel schriftlich hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann die Teilnehmende oder der Teilnehmende nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

(6) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.

(7) Soweit die Teilnahme an Veranstaltungen (hier Lehrgänge) des iSFF aus öffentlichen Mitteln gefördert wird und die Förderungsbedingungen weitergehende Kündigungsmöglichkeiten zulassen als in diesen Geschäftsbedingungen vorgesehen, werden den Teilnehmenden diese eingeräumt.

11. Urheberschutz

Das Kopieren und die Weitergabe von Lehrmaterialien ist ohne Genehmigung nicht gestattet. Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträgern in den Lehrveranstaltungen sind ohne Genehmigung nicht gestattet. Für Teilnehmende an Lehrgängen des iSFF gelten darüber hinaus, die in den Unterrichtsverträgen getroffenen Regelungen.

12. Speicherung personenbezogener Daten

(1) Zum Zwecke der Verwaltung der Lehrveranstaltungen setzen die Volkshochschulen eine automatisierte Datenverarbeitung ein.

(2) Mit der Anmeldung werden folgende Daten erhoben: Name, Vorname, Titel, Anschrift, Alter, Geschlecht, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Ermäßigungsgrund, Kursnummer, Semester, Kurstitel und Entgelt, im Falle einer Einzugsermächtigung oder eines SEPA – Lastschriftmandats die Bankverbindung. Zu statistischen Zwecken wird die Einteilung in Altersgruppen sowie die Angabe männlich/weiblich anonymisiert weiterverarbeitet.

(3) Beim Lastschrifteinzugsverfahren oder mit SEPA – Lastschriftmandat werden Name, Vorname, Bankverbindung, Entgelt und Veranstaltungsnummer an die Hausbanken der Volkshochschulen übermittelt.

(4) Für die Speicherung und Verarbeitung der erforderlichen Daten für die Programmabwicklung über die Volkshochschul-Datenbank ist die Einverständniserklärung der Teilnehmenden oder des Teilnehmenden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen erforderlich (Unterschrift auf dem Anmeldeformular bzw. Ankreuzen der entsprechenden Passagen bei der Onlineanmeldung). Ohne die Einverständniserklärung ist die Anmeldung nicht möglich.

Widerrufsbelehrung (Dienstleistung)

Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Der Widerruf ist zu richten an: iSFF an der VHS Berlin Mitte,

Linienstr. 162, 10115 Berlin, Fax 030 9018 374 86;

E-Mail: isff@ba-mitte.berlin.de

Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

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